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EUREGIO Arbeitgebercheck-Box

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Magistrat der Stadt Salzburg ist bemüht, diese Anwendung im Einklang mit der Salzburger Web-Zugänglichkeits-Verordnung (28. Verordnung vom 1. April 2020) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Verordnung setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um.

Darüber hinaus orientiert sich der Magistrat am Salzburger Gleichbehandlungsgesetz und am Salzburger Teilhabegesetz.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webanwendung EUREGIO Arbeitgebercheck-Box einschließlich aller Unterseiten — dem selbstgeführten Check, dem begleiteten Check, der Auswertung und den Verwaltungsseiten.

Der PDF-Bericht, den die Anwendung erzeugt, ist gesondert behandelt; siehe unten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Anwendung ist mit der Salzburger Web-Zugänglichkeits-Verordnung teilweise vereinbar. Sie erfüllt die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 beziehungsweise den europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen.

„Teilweise vereinbar" bedeutet: Einige Inhalte entsprechen den Anforderungen nicht vollständig. Welche das sind, steht im nächsten Abschnitt — vollständig und ohne Beschönigung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Erläuternde Hinweise unter Eingabefeldern

Hinweise unter einzelnen Feldern — etwa „1 = nicht wichtig, 5 = sehr wichtig" im Fragebogen — sind mit dem zugehörigen Feld nur räumlich verbunden, nicht technisch. Vorleseprogramme geben sie deshalb nicht aus (WCAG 1.3.1).

Grund: Diese Hinweise sind später hinzugekommen als die übrige Anwendung. Es liegt keine unverhältnismäßige Belastung vor; die Behebung ist vorgesehen.

Gleichlautende Verweise in der Auswertung

In der Auswertung tragen bis zu sechzehn Verweise den gleichen Text „Zum Angebot" und führen an unterschiedliche Ziele. Aus dem Umfeld geht hervor, wohin sie führen — in der Linkliste, die Vorleseprogramme anbieten, jedoch nicht. Diese Verweise öffnen zudem ein neues Fenster, ohne dass darauf hingewiesen wird.

Zeitliche Begrenzung der Sitzung

Eine Sitzung endet nach zwölf Stunden. Da die Antworten ausschließlich im Browser des Nutzers bestehen und nirgends gespeichert werden, gehen sie dabei verloren. Es wird weder vorher gewarnt noch lässt sich die Frist verlängern (WCAG 2.2.1).

Grund: Die Frist dient dem Datenschutz — sie stellt sicher, dass Angaben zum Unternehmen nicht unbegrenzt in einem offenen Browser stehen bleiben. Eine Vorwarnung mit der Möglichkeit zu verlängern ist vorgesehen.

Der PDF-Bericht

Der Bericht, den Sie am Ende herunterladen können, ist kein getaggtes PDF. Er trägt keine Dokumentstruktur, keine festgelegte Lesereihenfolge und keine Alternativtexte für die enthaltenen Diagramme. Für Vorleseprogramme ist er daher nur eingeschränkt verwendbar.

Gleichwertige barrierefreie Fassung: Die Seite „Auswertung" enthält denselben Inhalt in barrierefreier Form. Alle Zahlen, die die Diagramme zeigen, stehen dort auch als Tabelle — bei vier der fünf Diagramme unmittelbar daneben, beim fünften (der Portfolio-Matrix) in den Prioritätenlisten weiter unten auf derselben Seite. Wer den PDF-Bericht nicht lesen kann, verliert dadurch keine Information.

Grund: Ein getaggtes PDF wäre mit der eingesetzten Technik nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erzeugen. Da eine vollständige und gleichwertige HTML-Fassung derselben Inhalte vorliegt, wird von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht.

Inhalte Dritter

Der Maßnahmenkatalog verweist auf Internetseiten anderer Anbieter. Auf deren Barrierefreiheit hat der Magistrat keinen Einfluss; sie fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Erklärung.

Was bereits barrierefrei ist

Damit Sie einschätzen können, was Sie erwartet — diese Eigenschaften sind geprüft und auf allen Seiten vorhanden:

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 4. September 2026 erstellt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung vom 4. September 2026. Dabei wurden alle 18 Seiten der Anwendung im ausgelieferten Zustand maschinell auf Struktur, Beschriftungen, Alternativtexte und Bedienbarkeit geprüft; sämtliche Kontrastverhältnisse wurden nach der WCAG-Formel berechnet.

Eine Prüfung mit einem Vorleseprogramm und auf physischen Endgeräten steht noch aus. Eine externe Begutachtung hat nicht stattgefunden.

Letzte Überprüfung: 4. September 2026.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Fehlt Ihnen eine Information, weil sie nicht barrierefrei bereitgestellt ist? Bitte melden Sie sich. Wir antworten innerhalb von zwei Monaten.

Magistrat der Stadt Salzburg
Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
E-Mail: diversitaet@stadt-salzburg.at
Telefon: +43 662 8072-2046

Bei inhaltlichen Fragen zum Fragebogen oder zum Maßnahmenkatalog wenden Sie sich an die im Impressum genannte Content-Betreuung.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für Beschwerden des Landes Salzburg wenden. Sie ist nach § 4c Abs. 1 Salzburger Teilhabegesetz für Beschwerden über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zuständig — dazu zählen das Land Salzburg, die Gemeinden und die Gemeindeverbände.

Ombudsstelle für Beschwerden
Amt der Salzburger Landesregierung
[Postanschrift der Ombudsstelle ergänzen]
E-Mail: barrierefrei@salzburg.gv.at
Telefon: +43 662 8042-3676

Weitere Auskünfte

Wie mit Ihren Daten umgegangen wird, steht in den Datenschutzhinweisen. Wer diese Anwendung betreibt und verantwortet, steht im Impressum.