Datenschutzhinweise
Verantwortlicher und Kontakt
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO
Magistrat der Stadt Salzburg
Mirabellplatz 4
5020 Salzburg, Österreich
Telefon: +43 662 8072-0
E-Mail:
verantwortlicher@stadt-salzburg.at
Der Magistrat betreibt diese Anwendung aufgrund einer Vereinbarung für alle vier Projektpartner gemeinsam. Er ist damit auch dann Ihr Ansprechpartner in Datenschutzfragen, wenn Ihr Zugang über einen der anderen Partner eingerichtet wurde.
Datenschutzbeauftragter
An den Datenschutzbeauftragten
c/o Magistrat der Stadt Salzburg
Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
E-Mail:
datenschutzbeauftragter@stadt-salzburg.at
Content-Betreuung
Ing. Mst. Mag. Georg Sulzberger — fachliche Betreuung der Inhalte. Für Auskünfte nach der DSGVO wenden Sie sich bitte an den oben genannten Verantwortlichen.
Grundsatz: so wenig wie möglich
Diese Anwendung ist darauf ausgelegt, möglichst wenige Daten zu verarbeiten. Sie setzt keine Analysedienste ein, bindet keine fremden Server ein und braucht kein Einwilligungsbanner. Die Antworten aus dem Arbeitgeber-Check — die eigentlich heiklen Angaben — werden überhaupt nicht gespeichert.
Welcher Teil gilt für mich? Die Abschnitte unter „Gilt für alle Besucher" betreffen jeden, der diese Seiten aufruft — auch ohne Anmeldung. Die Abschnitte unter „Gilt nur mit Benutzerkonto" betreffen ausschließlich Personen, für die ein Administrator einen Zugang eingerichtet hat. Wer die Fragen nur liest, ist mit dem ersten Teil fertig.
Gilt für alle Besucher
Was ohne Anmeldung möglich ist — und was nicht
Ohne Benutzerkonto können Sie die Fragen des Arbeitgeber-Checks ausschließlich lesen. Die selbstgeführte Ansicht zeigt alle 21 Kriterien mit ihren Reifegradstufen und alle Abschlussfragen im Wortlaut — sie enthält aber kein einziges Eingabefeld. Sie können dort nichts ankreuzen, nichts eintragen und nichts abschicken.
Es entstehen deshalb gar keine Antworten, die verarbeitet werden könnten. Diese Seite setzt auch kein Cookie. Wer sie nur liest, hinterlässt nichts außer dem Eintrag im Zugriffsprotokoll des Webservers, den ein Abschnitt weiter unten beschreibt.
Eine Ausnahme gibt es, und sie geht von Ihnen aus: Wenn Sie über die Startseite um einen Termin bitten, speichern wir die Erreichbarkeit, die Sie dort eintragen. Der nächste Abschnitt sagt, was damit geschieht.
Den Fragebogen tatsächlich ausfüllen kann nur, wer angemeldet ist. Was dabei mit den Antworten geschieht, steht weiter unten unter „Gilt nur mit Benutzerkonto".
Wenn Sie einen Termin anfragen
Auf der Startseite können Sie um einen Termin bitten. Das ist die einzige Stelle, an der diese Anwendung Angaben von Besuchern ohne Benutzerkonto speichert — und sie tut es nur, weil Sie es von sich aus veranlassen.
Gespeichert wird ausschließlich, was Sie selbst eintragen:
- Ihre E-Mail-Adresse und/oder Ihre Telefonnummer. Eines von beiden genügt; Sie entscheiden, welches. Wir nutzen nur den Weg, den Sie angegeben haben.
- Ihre Nachricht, sofern Sie eine schreiben. Sie ist freiwillig.
- Der Zeitpunkt Ihrer Anfrage. Er bestimmt, wann sie gelöscht wird.
Nach Ihrem Namen, Ihrer Firma oder Ihrer Anschrift fragen wir nicht. Für einen Rückruf braucht es das nicht.
Verwendet werden Ihre Angaben ausschließlich dazu, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Sie werden an niemanden weitergegeben.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung — Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Sie erteilen sie mit dem Kontrollkästchen im Formular; ohne dieses Häkchen nimmt die Anwendung Ihre Angaben nicht entgegen und speichert nichts. Einen eigenen Zeitpunkt der Einwilligung halten wir nicht zusätzlich fest: Ihre Anfrage kann ohne sie gar nicht entstehen, ihr Eingangszeitpunkt ist also zugleich der Ihrer Einwilligung.
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne Angabe von Gründen und ohne Formular. Eine formlose Nachricht an den oben genannten Verantwortlichen genügt; Ihre Angaben werden dann gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Aus einer Terminanfrage folgt kein Anspruch auf einen Zugang zum Arbeitgeber-Check. Zugesagt ist allein, dass wir uns bei Ihnen melden; was daraus wird, bespricht sich im Gespräch.
Ihre Anfrage wird spätestens 90 Tage nach ihrem Eingang automatisch gelöscht — auch dann, wenn sich niemand bei Ihnen gemeldet hat, und auch dann, wenn sie bereits erledigt ist. Sie müssen dafür nichts tun. Auf Wunsch löschen wir sie jederzeit früher; wenden Sie sich dazu an den oben genannten Verantwortlichen.
Im Verwaltungsprotokoll wird festgehalten, dass sich jemand um eine Anfrage gekümmert oder sie gelöscht hat — ohne Ihre Kontaktdaten. Sonst überlebte Ihre Adresse in einem zweiten Speicher genau die Löschung, die hier zugesagt ist.
Um zu verhindern, dass das Formular maschinell missbraucht wird, merkt sich die Anwendung im Arbeitsspeicher, wie viele Anfragen zuletzt von einer IP-Adresse kamen. Diese Angabe wird weder in eine Datenbank noch in eine Datei geschrieben und verschwindet mit dem Neustart der Anwendung.
Zugriffsprotokolle des Webservers
Wie jeder Webserver hält auch dieser fest, welche Seiten abgerufen wurden. Ein solcher Eintrag enthält Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Statuscode und die IP-Adresse des Aufrufers. Diese Protokolle dienen ausschließlich dem technischen Betrieb und der Fehlersuche; sie werden nicht ausgewertet, um einzelne Personen wiederzuerkennen.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO — das berechtigte Interesse an einem störungsfreien und sicheren Betrieb.
Vom Betreiber auszufüllen: Wie lange die Protokolle aufbewahrt werden. Üblich sind sieben bis vierzehn Tage. Die Frist hängt vom eingesetzten Webserver ab und ist hier einzutragen.
Keine Weitergabe an Dritte
Diese Anwendung bindet keine externen Dienste ein. Es werden keine Analysewerkzeuge, keine Schriftarten von fremden Servern und keine Inhaltsauslieferungsnetze verwendet. Beim Aufruf der Seiten werden keine Daten an Dritte übermittelt.
Zählung der Seitenaufrufe
Von der selbstgeführten Ansicht — der Seite, auf der Sie alle Fragen ohne Anmeldung lesen können — zählen wir mit, wie oft sie aufgerufen wird. Gespeichert wird dabei ausschließlich eine Zahl, die um eins wächst.
Nichts davon lässt sich einer Person zuordnen. Wir speichern weder Ihre IP-Adresse noch eine Kennung, weder den Zeitpunkt Ihres Aufrufs noch sonst etwas, woraus sich ein einzelner Besuch herauslesen ließe. Es wird dafür auch kein Cookie gesetzt. Aus der Zahl geht hervor, wie oft die Seite insgesamt geöffnet wurde — nicht, von wem oder wann.
Weil dabei keine personenbezogenen Daten entstehen, ist diese Zählung keine Verarbeitung im Sinne der DSGVO. Sie dient allein der Frage, ob sich die Pflege des Angebots lohnt. Ein Analyse- oder Statistikdienst wird nicht eingesetzt.
Schutz vor unbefugten Anmeldeversuchen
Auf der Einstiegsseite des geführten Checks steht ein Anmeldefeld. Schlägt eine Anmeldung fehl — auch dann, wenn der eingegebene Name überhaupt nicht bekannt ist —, wird die IP-Adresse des Absenders zusammen mit der eingegebenen Adresse im Arbeitsspeicher vermerkt, um weitere Versuche zu verlangsamen. Diese Angaben werden weder in eine Datenbank noch in eine Datei geschrieben und verschwinden mit dem Neustart der Anwendung. Ein fehlgeschlagener Versuch erscheint auch nicht im Verwaltungsprotokoll.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO — das berechtigte Interesse daran, Konten vor dem Durchprobieren von Passwörtern zu schützen.
Gilt nur mit Benutzerkonto
Die folgenden Abschnitte betreffen Sie nur, wenn ein Administrator für Sie einen Zugang eingerichtet hat. Wer ausschließlich die selbstgeführte Ansicht liest, ist von keinem davon betroffen.
Ihre Antworten im Arbeitgeber-Check
Ihre Antworten werden nicht gespeichert — weder bei uns noch bei Ihnen. Auf unserem Server gibt es keine Datenbanktabelle und keine Datei, in der sie abgelegt würden; er hält sie nicht einmal vorübergehend im Arbeitsspeicher.
Ihre Antworten liegen ausschließlich in Ihrem eigenen Browser, in sogenannten Sitzungs-Cookies. Diese Cookies tragen kein Ablaufdatum. Ihr Browser hält sie deshalb nur im Arbeitsspeicher und legt sie nicht als Datei auf Ihrer Festplatte ab — auf einem gemeinsam genutzten Rechner bleibt also nichts zurück, das jemand nach Ihnen finden könnte.
Sie sind mit einem Schlüssel signiert, den nur der Server kennt. Sie können Ihre eigenen Antworten also lesen — Sie haben sie schließlich eingegeben —, aber niemand kann sie unbemerkt verändern.
Ihre Antworten sind fort, sobald eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- Sie melden sich ab.
- Sie schließen Ihren Browser.
- Ihre Sitzung läuft nach 12 Stunden ab.
Beim Abmelden fordern wir Ihren Browser zusätzlich ausdrücklich auf, alles zu dieser Seite zu verwerfen — Cookies, zwischengespeicherte Seiten und lokalen Speicher. Seiten, auf denen Ihre Antworten zu sehen sind, weisen wir als „nicht zwischenspeichern" aus; sie landen also gar nicht erst im Speicher Ihres Browsers.
Der Bericht als PDF wird bei jedem Abruf neu erzeugt und direkt an Ihren Browser ausgeliefert. Er wird auf dem Server nicht abgelegt, auch nicht vorübergehend.
Ihr Benutzerkonto
Zu Ihrem Konto werden dauerhaft gespeichert:
- Ihre E-Mail-Adresse. Sie ist zugleich Ihr Anmeldename.
- Ihr Passwort in verschlüsselter Form (Argon2id). Ihr Passwort im Klartext ist niemandem bekannt, auch dem Administrator nicht, und lässt sich aus der gespeicherten Form nicht zurückrechnen.
- Ihr Name und Ihre Firma, sofern angegeben. Beides ist freiwillig und im eigenen Profil änderbar.
- Name des Begleiters, Telefonnummer und eine Kontakt-E-Mail-Adresse, sofern angegeben. Diese drei Angaben erscheinen in Ihrer Auswertung und in Ihrem PDF-Bericht unter „Beim Test begleitet von". Ihr Anmeldename steht dort ausdrücklich nicht.
- Ihre Rolle (Nutzer, Administrator oder Master) und ob Ihr Konto gesperrt ist.
- Ihre Organisation — die Einrichtung, über die Ihr Zugang eingerichtet wurde. Sie entscheidet, welcher Administrator Ihr Konto in der Verwaltung sieht.
- Wer Ihr Konto angelegt hat sowie wann es angelegt wurde.
- Der Zeitpunkt Ihrer letzten Anmeldung und der Zeitpunkt Ihrer Zustimmung (siehe unten). Vom Zustimmungsvorgang wird nur der Zeitpunkt festgehalten, nicht der Wortlaut.
- Ihre offenen Einladungslinks — in verschlüsselter Form, mit ihrem Ablaufdatum und dem Zeitpunkt des Einlösens. Der Link selbst ist auch für den Administrator nach dem Erzeugen nicht mehr lesbar.
Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, die Erfüllung des Nutzungsverhältnisses.
Ihre Antworten im Arbeitgeber-Check gehören ausdrücklich nicht dazu — sie werden nirgends gespeichert, siehe oben.
Das Verwaltungsprotokoll
Ein Eintrag enthält den Zeitpunkt, die E-Mail-Adresse und die Rolle des Handelnden sowie die Adresse des betroffenen Kontos. Festgehalten werden:
- Vorgänge an Konten: Anlegen, Sperren, Entsperren, Löschen, Änderung von Name, Firma, Rolle oder Organisation, Erneuern einer Einladung und das Setzen eines Passworts (nur die Tatsache, nie das Passwort).
- An- und Abmeldungen. Fehlgeschlagene Anmeldeversuche nicht — siehe oben.
- Ihre Zustimmung und Ihre Ablehnung zur Speicherung der Kontodaten.
- Die automatische Löschung nie benutzter Konten nach der unten beschriebenen Frist.
- Die Bearbeitung einer Terminanfrage: dass ein Administrator sie erledigt oder gelöscht hat — benannt nur mit ihrer laufenden Nummer, ohne die Kontaktdaten des Anfragenden.
- Vorgänge der Administratoren am Maßnahmenkatalog: die Freigabe eines Katalogstands sowie Start und Abnahme der Prüfung der hinterlegten Internetadressen. Diese Einträge nennen den handelnden Administrator, aber kein betroffenes Konto.
Das dient der Nachvollziehbarkeit: Es muss feststellbar bleiben, wer wem Zugang verschafft oder entzogen hat und wer welchen Katalogstand freigegeben hat. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO.
Keine einzige Antwort aus dem Fragebogen steht im Protokoll. Es erfasst ausschließlich Verwaltungsvorgänge — nichts davon lässt einen Rückschluss darauf zu, wie jemand den Check beantwortet hat.
Löschung nie benutzter Konten
Ein Konto, mit dem sich nie jemand angemeldet hat, wird vierzehn Tage nach seiner Einrichtung vollständig gelöscht — samt der zugehörigen Einladung. Das betrifft Einladungen, die niemand angenommen hat.
Grund ist Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für ihren Zweck gebraucht werden. Der Zweck eines Kontos ist, dass jemand sich damit anmeldet. Haben Sie sich einmal erfolgreich angemeldet, gilt diese Frist für Sie nicht mehr — auch dann nicht, wenn Ihr Konto später gesperrt wird.
Ihre Zustimmung zu Konto und Cookies
Bevor Angaben zu Ihrem Konto gespeichert werden, bitten wir Sie einmal um Ihre Zustimmung — zur Speicherung Ihrer Kontodaten und zu den technisch notwendigen Cookies für Anmeldung und Fragebogen. Danach fragen wir nicht erneut; festgehalten wird der Zeitpunkt Ihrer Zustimmung.
Ohne beides lässt sich kein Konto führen. Widersprechen Sie, fragen wir noch einmal nach. Bleiben Sie dabei, wird Ihr Konto gesperrt und Sie werden abgemeldet. Ein Administrator kann die Sperre wieder aufheben oder Ihr Konto auf Wunsch vollständig löschen.
Die selbstgeführte Ansicht bleibt Ihnen in jedem Fall zugänglich — sie verlangt weder Anmeldung noch Cookies.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Eine Auskunft umfasst alle im Abschnitt „Ihr Benutzerkonto" aufgezählten Angaben sowie die Sie betreffenden Einträge des Verwaltungsprotokolls. Nicht herausgegeben wird die verschlüsselte Form Ihres Passworts: Sie ist für Sie ohne Nutzen — Ihr Passwort lässt sich daraus nicht zurückgewinnen —, und ihre Weitergabe wäre ein Sicherheitsrisiko.
Zu Ihren Antworten im Arbeitgeber-Check kann es keine Auskunft geben: Sie werden nicht gespeichert und existieren nach Ihrem Abmelden nirgends mehr. Das gilt auch für uns.
Für Auskunft, Berichtigung oder die Löschung Ihres Kontos wenden Sie sich an den Administrator, der Ihren Zugang eingerichtet hat, oder an den oben genannten Verantwortlichen.
Widerruf einer Einwilligung
Es gibt zwei Einwilligungen, und sie sind voneinander unabhängig:
- Ihre Terminanfrage. Widerrufen Sie, werden Ihre dort gemachten Angaben gelöscht. Eine formlose Nachricht genügt — Sie brauchen dafür kein Konto und kein Formular.
- Ihre Kontodaten. Da sich ohne sie kein Konto führen lässt, wird Ihr Konto beim Widerruf gesperrt und auf Wunsch vollständig gelöscht.
Beide können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt.
Für den Verantwortlichen zuständig ist die Österreichische Datenschutzbehörde:
Barichgasse 40–42
1030 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Internet: www.dsb.gv.at
Sie können sich auch an die Behörde Ihres Aufenthaltsorts oder Ihres Arbeitsplatzes wenden. Für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland sind das die Landesbeauftragten für den Datenschutz des jeweiligen Bundeslandes.
Wie Sie Ihre Rechte geltend machen
Formlos per E-Mail oder Brief an den oben genannten Verantwortlichen. Wir beantworten Ihr Anliegen innerhalb eines Monats. Um sicherzugehen, dass wir Ihre Daten nicht an eine falsche Person herausgeben, können wir einen Identitätsnachweis verlangen.
Stand und Änderungen
Diese Hinweise beschreiben den Stand der Anwendung zum Zeitpunkt ihrer letzten Änderung. Ändert sich an der Verarbeitung etwas, wird zuerst dieser Text angepasst — die Aufzählung im Abschnitt „Ihr Benutzerkonto" ist durch eine automatische Prüfung an das Datenmodell gebunden und kann nicht unbemerkt veralten.